Rechtliches
Vermittlerhinweis
Die Gesellschaft betreibt gemäß §2 (10) KWG die Anlage- und Abschlussvermittlung unter Haftung und für Rechnung der Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH. Das bedeutet, dass auf Grund bestehender Vereinbarungen die Gesellschaft die Vermittlung von Konten in offener Stellvertretung für die Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH durchführt. Sie unterliegt hierbei vollständig den Regularien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Einlagensicherung
1. Kontoführung unter CMC Markets
Der Financial Services Compensation Scheme
CMC gehört zwar in Deutschland keiner Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Einlegern oder Anlegern an, so dass Ihre Einlagen bei CMC und andere rückzahlbare Gelder durch keine deutsche Einrichtung gesichert sind. CMC gehört aber einer funktional entsprechenden Sicherungseinrichtung (dem Financial Services Compensation Scheme – FSCS) im Vereinigten Königreich an. Der FSCS tritt dann ein, wenn ein Mitgliedsunternehmen in Zahlungsverzug gerät und nicht mehr in der Lage ist oder vermutlich nicht mehr in der Lage sein wird, Forderungen zu begleichen, die Kunden gegen das Unternehmen erheben. Der FSCS erstattet eine “geschützte Forderung” in voller Höhe, maximal jedoch £50.000,00 pro Kunde. Mit gewissen Einschränkungen, je nach den Umständen der Forderung, sind “geschützte Forderungen” grundsätzlich solche begründeten zivilrechtlichen Ansprüche des Kunden gegen CMC, die auf den Ausgleich finanzieller Verluste gerichtet sind. Der Schutz durch den FSCS ist für Sie kostenlos.
Der FSCS schützt Privatpersonen und darüber hinaus, unter bestimmten Voraussetzungen, kleinere Unternehmen. Ein kleineres Unternehmen in diesem Sinne ist eine Personengesellschaft, eine Körperschaft, ein nicht eingetragener Verein oder ein Verein auf Gegenseitigkeit mit einem Jahresumsatz von weniger als 1 Million Britische Pfund (bzw. dem Gegenwert in anderer Währung). Andere Unternehmen oder Institutionen können den Schutz des FSCS nicht in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen über den FSCS erhalten Sie auf Anfrage bei CMC Markets, unter www.fscs.org.uk.
2. Kontoführung unter Varengold Wertpapierhandelsbank AG
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
Die Varengold Wertpapierhandelsbank AG als kontoführendes Institut gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) an (Postfach 040347, 10062 Berlin). Die EdW ist eine durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 16. Juli 1998 geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern, die im öffentlichen Auftrag die Entschädigung von Anlegern nach dem genannten Gesetz vornimmt und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 90% ihres Wertes, maximal jedoch jeweils 20.000 Euro pro Gläubiger schützt.
Weitere Informationen unter www.e-d-w.de



